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Pensionsversicherung

Klassische Rentenversicherung

Eine klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung ohne Ablebensschutz mit Veranlagung der Beiträge in den Deckungsstock mit Garantieverzinsung), welche ab Pensionsnantritt eine lebenslange Pension ausgezahlt (grundsätzlich besteht die Option, sich das Kapital einmalig auszahlen zu lassen).

Klassische Lebensversicherung

Eine klassische Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung mit Veranlagung der Beiträge in den Deckungsstock mit Garantieverzinsung), welche grundsätzlich bei Ablauf eine Kapitalauszahlung vorsieht (hier besteht die Option, sich aus dem angesparten Kapital eine Rente auszahlen zu lassen).

Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung (weitgehende Freiheit, was die Fondsveranlagung betrifft, innerhalb der tariflichen Grenzen freie Wahl des Ablebensschutzes), welche im Allgemeinen zum Vertragsablauf oder zum Beginn der Entnahmephase eine Kapitalauszahlung (Gegenwert der zu diesem Zeitpunkt angesammelten Fondsanteile) vorsieht. Einige Gesellschaften bieten allerdings echte fondsgebundene Renten an.

Britische Lebensversicherung

Die Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich von klassischen Lebensversicherungen dahingehend, dass kein Rechnungszins garantiert wird und es keine Beschränkung hinsichtlich des Aktienanteils gibt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit zu höheren Renditen geführt. Die an den Kapitalmärkten auftretenden Schwankungen werden über die Zeit hindurch geglättet.
Britische Lebensversicherungen legen den garantierten Jahresertrag jährlich neu fest und zahlen bei Vertragsende einen Schlussbonus gemäß den tatsächlich erzielten Überschüssen. Einmal zugewiesene Boni können nicht rückgängig gemacht werden.

Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge

Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Veranlagung der Beiträge zumindest zu 40 % in österreichische Aktien, der Rest in Anleihen oder Anleihenfonds bzw. in den Deckungsstock, mit staatlicher Prämie und Kapitalgarantie), die generell so konzipiert ist, dass bei Vertragsablauf eine Zusatzrente ausbezahlt wird. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Wahl des Kapitals die Erträge mit 25 % nachversteuert werden und 50 % der erhaltenen staatlichen Prämien zurückzuzahlen sind. Zudem kann anbieterabhängig die Kapitalgarantie entfallen.

Weiterführende Informationen zu den Formen der Lebensversicherung finden Sie u. a. auf der Seite der FMA oder auch auf der Seite der Arbeiterkammer.