Der Steuerausgleich
Absetzbeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen und Negativsteuer
Negativsteuer
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Sie eine Steuergutschrift erhalten. Wir wollen Sie hier kurz informieren, wie es dazu kommt und welche Umstände gegeben sein müssen.
Beziehen Sie kein oder ein geringes Einkommen, kann es in folgenden Fällen zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer) kommen:
Besteht Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden grundsätzlich 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (höchstens jedoch 110 Euro) gutgeschrieben. Dies gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Personen, die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, steht ein Pendlerzuschlag von 290 Euro zu. Insgesamt können daher bis zu 400 Euro gutgeschrieben werden. Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits während des Jahres ein Pendlerpauschale berücksichtigt hat oder wenn Sie ein Pendlerpauschale beantragen, wird ein Pendlerzuschlag gegebenenfalls automatisch berücksichtigt. Die Negativsteuer inklusive Pendlerzuschlag ist dabei mit insgesamt 18 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt.
Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag wird in jenen Fällen, in denen er sich auf Grund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken konnte, vom Finanzamt ausbezahlt – bei einem Kind daher beispielsweise bis zu 494 Euro (Negativsteuer).
Beispiel
Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei der Arbeitnehmerveranlagung. Einkünfte, die auf Grund zwischenstaatlicher (Doppelbesteuerungsabkommen) oder völkerrechtlicher (zB UNIDO, IAEO) Vereinbarungen steuerfrei sind, werden für Zwecke der Berechnung der Negativsteuer wie steuerpflichtige Einkünfte behandelt.
Quelle BMF
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